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   OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47568
OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13 (https://dejure.org/2013,47568)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.11.2013 - 1 U 511/13 (https://dejure.org/2013,47568)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. November 2013 - 1 U 511/13 (https://dejure.org/2013,47568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 ZPO

  • RA Kotz

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13
    In Literatur und Rechtsprechung ist allerdings umstritten, ob bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch in das Internet eingestellte Inhalte der Gerichtsstand des § 32 ZPO an jedem Ort eröffnet ist, an dem der persönlichkeitsrechtsverletzende Beitrag abgerufen werden kann, oder ob dies allein nicht ausreicht, weil ansonsten die Wahl des Gerichtsstandes (§ 35 ZPO) praktisch beliebig möglich und damit nicht nur die Regelung des § 32 ZPO sinnentleert, sondern auch die Gefahr eines Missbrauchs bei der Wahl des Gerichtsstandes eröffnet wäre (vergleiche zum Meinungsstand BGH Urteil vom 2. März 2010, VI ZR 23/09, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13
    Die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze sind ohne Weiteres für die Bestimmung des Anwendungsbereich des § 32 ZPO bei mehreren in Deutschland in Betracht kommenden Gerichtsständen heranzuziehen, gelten doch die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) für die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher und ausländischer Gerichte lediglich mittelbar (vergleiche BGH aaO Rn. 7; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 -25 W 41/10, juris).
  • LG Würzburg, 07.03.2017 - 11 O 2338/16

    Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen verleumderischer Inhalte im

    Danach muss bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet bei der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit zunächst geprüft werden, ob die als rechtsverletzend angesehene Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, das eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Betroffenen behaupteten Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (so auch OLG Jena, AfP 2014, S. 75 ; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach muss die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260).

    Danach kommt eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit dann in Betracht, wenn der streitgegenständliche Internetinhalt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug aufweist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), so beispielsweise bei einer Veröffentlichung unter der Überschrift "Lokales" mit einem eindeutigen Bezug zu München, der sich gerade nicht an ein überregionales Publikum richtet (OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6).

    Ein klarer regionaler Bezug, der die Kenntnisnahme an einem bestimmten Ort regelmäßig wahrscheinlicher erscheinen lässt und damit zu einer Einschränkung der Zuständigkeit führt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), besteht im vorliegenden Fall nicht.

  • OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung diffamierende Äußerungen

    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2017 - 1 AR 35/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auch unter Berücksichtigung einschränkender Voraussetzungen, nach denen die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen muss, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund ihrer bloßen Abrufbarkeit der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Verlautbarung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rdnr. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), ist jedenfalls am Wohnort des Betroffenen als Ort der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit und damit der bestimmungsgemäßen Auswirkung der beanstandeten Inhalte ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO anzunehmen (vgl. Senat, MMR 2017, 261 Rdnr. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.10.2018 - 11 O 9597/16

    Kausalität einer Berichterstattung für den Abbruch von Geschäftsverhandlungen

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falles an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten würde, vgl. OLG Jena, BeckRS 2014, 03868.
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • LG Regensburg, 26.04.2019 - 83 O 2334/18

    Bericht über Zahlungen der Pharmaindustrie an Facharzt

    Es ist daher anzunehmen, dass eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falles am Geriphtsort erheblich näher liegt, als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots im Internet der Fall wäre und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrecht durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten würde (vgl. OLG Jena, BeckRS 2014, 03868).
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